Arbeitnehmer im Baugewerbe haben in der Schlechtwetterzeit Anspruch auf das Saison-Kurzarbeitergeld. Begünstigt sind Arbeitnehmer von Betrieben des Baugewerbes, Gerüstbauerhandwerks, Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus. Zusätzlich zum Saison-Kurzarbeitergeld können die gewerblichen Arbeitnehmer im Rahmen von Tarifvereinbarungen Zusatzleistungen erhalten, wie das Zuschuss-Wintergeld und das Mehraufwands-Wintergeld. Finanziert werden die Zusatzleistungen mittels einer Umlage (sog. Winterbeschäftigungs-Umlage).
Die Arbeitnehmerbeiträge zur Winterbeschäftigungs-Umlage sind als Werbungskosten absetzbar. Denn die Umlage wird aus dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn berechnet und vom Nettolohn einbehalten. Im Allgemeinen hat der Arbeitgeber sie in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen. Tragen Sie diese Beträge in der "Anlage N" unter den weiteren Werbungskosten ein.
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Text reviews: Wie wird die Winterbeschäftigungsumlage berücksichtigt?
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