Die folgenden Leistungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben. Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:
Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
Gründungszuschuss für Existenzgründer ab 1.8.2006
Arbeitslosengeld II ab 2005
Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld
Betreuungsgeld ab 1.8.2013
Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld (R 4 Abs. 3 LStR).
Streikgelder und Aussperrungsgelder
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