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(2012) Kann ich Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann ich Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzen?

Sie können die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer geltend machen. Um die Fahrtkosten mit Erfolg absetzen zu können, notieren Sie - entweder auf dem Einladungsschreiben oder einer Bestätigung des Arbeitgebers -, dass Sie zum Vorstellungsgespräch erschienen sind, die Anzahl der gefahrenen Kilometer für den Hin- und den Rückweg.

Um die Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) zu erfassen, legen sie auf der Seite "Bewerbungskosten" einfach einen Punkt "Fahrtkostenpauschale: X km am TT.MM.JJJJ" an. Als Betrag geben Sie dann dann das Ergebnis Ihrer eigenen Berechnung an; z.B. Fahrtkosten: 70 km am 04.05.2012 >>> 70*0,30 = 21,00 Euro = abzugsfähige Fahrtkosten

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