Die folgenden Leistungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben. Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:
Krankengeld oder Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
Überbrückungsgeld an arbeitslose Arbeitnehmer, die eine selbständige Tätigkleit aufnehmen.
Existenzgründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbständig machen.
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