(2010)
Was kann ich machen, wenn ich die Bescheinigung von meinem Riester-Anbieter noch nicht erhalten habe?
Geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung ab, auch wenn Sie die Bescheinigung Ihres Anbieters noch nicht erhalten haben.
Sobald Sie die Anbieterbescheinigung bekommen haben, reichen Sie diese nach.
Das Finanzamt wird die Einkommensteuerveranlagung erst einmal ohne Berücksichtigung der Altersvorsorgebeträge durchführen, damit der Steuerbescheid möglichst schnell erstellt werden kann. Wenn dem Finanzamt die Anbieterbescheinigung vorliegt, wird es den Bescheid noch einmal überprüfen und ggf. ändern.
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