(2023)
Kann ich Unterhaltsleistungen für volljährige Kinder geltend machen?
Wenn Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Ihr volljähriges Kind haben, können Sie in den betreffenden Monaten auch Ihre Unterhaltsleistungen für Ihr bedürftiges Kind als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Der abzugsfähige Unterhaltshöchstbetrag im Jahre 2023 beträgt 10.908 Euro.
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