Sind Sie 2013 in Rente gegangen, wurde der Rentenfreibetrag für Sie im Jahr 2014 festgeschrieben.
Die Rentenanpassung ist die Differenz zwischen den Rentenbezügen von 2013 und 2023. Wenn die Renten angepasst werden, dann geschieht dies regelmäßig zum 1.07. eines Jahres.
Um die Rentenanpassung für 2023 zu ermitteln, ziehen Sie von Ihren Rentenbezügen 2023 die Rentenbezüge ab, die Sie im zweiten Rentenbezugsjahr erhalten haben.
Unregelmäßige Änderungen der Rentenhöhe, zum Beispiel weil Ihnen andere Einkünfte angerechnet wurden oder diese zwischenzeitlich weggefallen sind, gehören nicht zur Rentenanpassung.