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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024):



Ab welcher Höhe sind private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig?

Erzielen Sie aus privaten Veräußerungsgeschäften einen Gewinn, müssen Sie diesen erst ab einer Höhe von 600 Euro versteuern, denn bis hierhin gilt eine entsprechende Freigrenze. Da hier kein Freibetrag gewährt wird, müssen Sie bei einem Gewinn von 600 Euro und mehr die gesamte Summe versteuern und nicht nur den die Freigrenze übersteigenden Betrag.

Der Veräußerungsgewinn geht in das zu versteuernde Einkommen ein und wird dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Die Abgeltungsteuer gilt hier nicht.

Verluste aus Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen der gleichen Kategorie verrechnet werden.

Bei zusammen veranlagten Eheleuten steht jedem Partner die Freigrenze zu. Eine nicht ausgeschöpfte Freigrenze kann nicht auf den Ehepartner übertragen werden.

(2022): Ab welcher Höhe sind private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig?



Wann ist der Verkauf einer Immobilie ein privates Veräußerungsgeschäft?

Der Verkauf einer Immobilie kann als privates Veräußerungsgeschäft angesehen werden. Ausschlaggebend sind dabei die Nutzung der Immobilie und der Zeitpunkt des Verkaufs.

Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung, müssen Sie den Gewinn aus dem Verkauf mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. In diesem Fall können Sie die Immobilie verkaufen, ohne dass der Gewinn versteuert werden muss.

Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten aber bei eigengenutzten Objekten (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Dabei sind zwei Fälle ("Alternativen") zu unterscheiden:

Alternative 1: Die Immobilie wurde im Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung ununterbrochen zu eigenen Wohnzwecken genutzt.

Alternative 2: Die Immobilie wurde im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Nicht erforderlich ist, dass dieser Zeitraum drei volle Kalenderjahre umfasst.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die 2. Alternative - anders als die 1. Alternative - keine Ausschließlichkeit der Eigennutzung voraussetzt. Auf den zeitlichen Umfang der Eigennutzung im ersten und dritten Jahr kommt es nicht an. Nur im zweiten Jahr muss die Eigennutzung dauerhaft gewesen sein. Eine kurzzeitige Eigennutzung vor dem Verkauf einer langjährig selbstgenutzten Eigentumswohnung ist folglich unschädlich (Urteil vom 3.9.2019, IX R 10/19).

Der Fall: Der Kläger erwarb 2006 eine Eigentumswohnung, die er bis einschließlich April 2014 durchgehend zu eigenen Wohnzwecken nutzte und mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 17.12.2014 wieder veräußerte. Im Zeitraum von Mai 2014 - seinem Auszug - bis zur Veräußerung im Dezember 2014 hatte der Kläger die Wohnung an Dritte vermietet. Das Finanzamt ermittelte einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn in Höhe von 44.338 EUR. Hiergegen wandte sich der Kläger. Seiner Ansicht nach war die Veräußerung nicht steuerbar, da er die Wohnung im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorausgegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt habe (2. Alternative). Die hiergegen gerichtete Klage war erfolgreich; die Revision des Finanzamts hat der BFH zurückgewiesen.

Begründung: Die 2. Alternative setzt voraus, dass die Wohnung im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Dabei muss die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Veräußerung und im zweiten Jahr vor der Veräußerung nicht während des gesamten Kalenderjahrs vorgelegen haben; vielmehr genügt ein zusammenhängender Zeitraum der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie - mit Ausnahme des ersten Jahres vor der Veräußerung ("mittleres Kalenderjahr") - voll auszufüllen.

Das bedeutet also: Ausreichend für die Anwendung der Ausnahmevorschrift ist eine zusammenhängende Nutzung von einem Jahr und zwei Tagen - wobei sich die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auf das gesamte mittlere Kalenderjahr erstrecken muss, während die eigene Wohnnutzung im zweiten Jahr vor der Veräußerung und im Veräußerungsjahr nur jeweils einen Tag zu umfassen braucht.

 

SteuerGo

Aktuell hat der Bundesfinanzhof zugunsten der Arbeitnehmer und gegen den Fiskus entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallende Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims nicht der Spekulationsbesteuerung unterliegt, wenn eine der o.g. Befreiungsvorschriften für das Eigenheim greift. Der Veräußerungsgewinn ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für das Arbeitszimmer abgesetzt wurden (BFH-Urteil vom 1.3.2021, IX R 27/19).

 

Hinweise

Der Verkauf einer Immobilie ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, sofern der Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung erfolgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Der Veräußerungsgewinn ist allerdings steuerfrei, wenn die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung ununterbrochen zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, oder wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Was aber gilt, wenn Ehepartner zerstritten sind, der eine Ehegatte auszieht und das ihm gehörende Eigenheim nach dem Auszug von dem anderen (Ex-)Gatten oder einem Kind weiter - unentgeltlich - genutzt wird, bis die Immobilie verkauft wird? Gilt dies noch als "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken", so dass der Verkauf des Eigenheims im Zehn-Jahres-Zeitraum steuerfrei bleibt?

Aktuell hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass eine unentgeltliche Überlassung an den Ex-Gatten keine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" ist (FG Münster vom 19.5.2022, 8 K 19/20 E).

(2022): Wann ist der Verkauf einer Immobilie ein privates Veräußerungsgeschäft?



Wie berechne ich den Veräußerungsgewinn bzw. -verlust?

Ein Gewinn oder Verlust aus einem Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 Einkommenssteuergesetz der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.

Zu den Anschaffungskosten zählen der reine Kaufpreis und die Nebenkosten der Anschaffung. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern sich um Absetzungen für Abnutzung (AfA), erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen worden sind. Letztlich wird die abgezogene AfA wieder rückgängig gemacht.

Unter die Nebenkosten fallen die zum Beispiel Beratungskosten, Kaufgebühren, Telefongebühren oder auch Fahrtkosten, die aber alle im Zusammenhang mit der Anschaffung entstanden sein müssen. Die Werbungskosten müssen betragsmäßig aufgeteilt werden, wenn sie auch in Zusammenhang mit anderen Einkünften angefallen sind.

(2022): Wie berechne ich den Veräußerungsgewinn bzw. -verlust?



Ferienwohnung: Verkauf auch bei Selbstnutzung steuerpflichtig?

Verkaufen Sie Ihr Urlaubsdomizil oder die Ferienwohnung, müssen Sie in bestimmten Fällen Steuern auf den Verkaufsgewinn zahlen. Grundsätzlich gilt: Der Verkauf einer Immobilie ist nach 10 Jahren steuerfrei. Beträgt hingegen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Eine Ausnahme aber gilt, wenn die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist auch beim Verkauf einer Ferienwohnung oder eines Wochenendhauses innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist der Gewinn steuerfrei, wenn Sie die Wohnung zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung bis zum Verkaufszeitpunkt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben.

Es ist sogar unschädlich, wenn die Wohnung außerhalb der Eigennutzung leer steht. Denn sie wird auch dann "zu eigenen Wohnzwecken" genutzt, wenn sie nur zeitweise bewohnt wird, in der übrigen Zeit jedoch Ihnen als Wohnung zur Verfügung steht (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 22).

Das Finanzgericht Köln gegen den Fiskus entschieden, dass bei einer Ferienwohnung eine "Eigennutzung" nicht gegeben ist, wenn diese im Wesentlichen lediglich für Ferienaufenthalte genutzt wird. Wird eine solche Ferienwohnung vor Ablauf von 10 Jahren verkauft, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor, und der Veräußerungsgewinn ist als "sonstige Einkünfte" gemäß § 22 Nr. 2 EStG steuerpflichtig (FG Köln vom 18.10.2016, 8 K 3825/11, Revision IX R 37/16).

Doch glücklicherweise hat der Bundesfinanzhof die Entscheidung wieder "kassiert" und wie folgt geurteilt: Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG können deshalb auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, fallen (BFH  v. 27.06.2017, IX R 37/16 BStBl 2017 II S. 1192).

Aktuell hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass auch dann, wenn der Gewinn aus dem Verkauf einer Ferienwohnung an sich zu versteuern ist, das mitverkaufte Inventar außen vor bleibt. Dieses wird also nicht in den Spekulationsgewinn einbezogen (Urteil vom 3.8.2020, 5 K 2493/18 E).

(2022): Ferienwohnung: Verkauf auch bei Selbstnutzung steuerpflichtig?

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Дата нотариального договора купли-продажи является решающей как для покупки, так и для продажи недвижимости.

Доходы от продажи домов, квартир, земли или прав, подчиняющихся правовому режиму земельных участков, не облагаются налогом, если между покупкой и продажей недвижимости прошло более 10 лет.

Дата продажи

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Дата нотариального договора купли-продажи является решающей как для покупки, так и для продажи недвижимости.

Доходы от продажи домов, квартир, земли или прав, подчиняющихся правовому режиму земельных участков, не облагаются налогом, если между покупкой и продажей недвижимости прошло более 10 лет.

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Использование в собственных жилых целях: В этом случае прибыль, полученная от продажи, как правило, не облагается налогом. В этом случае Ваши ранее введенные данные не будут включены в налоговую декларацию.

Использование не для собственных жилых целей: В этом случае прибыль от продажи облагается налогом в полном объеме.

Использование частично для собственных жилых целей: Если Вы использовали недвижимость частично для собственных целей, то часть прибыли от продажи, приходящаяся на долю, которую Вы использовали сами, остается необлагаемой налогом. Доход делится пропорционально использованию площади (в квадратных метрах). Решающим фактором здесь является использование в год продажи и в два предыдущих года.

Период использования

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Период использования

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Площадь земельного участка/недвижимости

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Затраты на приобретение / производство

Введите здесь затраты на приобретение или производство, которые Вы понесли при приобретении земли или прав, подчиняющихся правовому режиму земельных участков.

Затраты на производство включают в себя расходы на строительные компании и архитекторов.

Затраты на приобретение, как правило, включают в себя все расходы, связанные с приобретением земли или зданий. Сюда входит цена покупки земли и здания, юридические и нотариальные сборы, а также налог, взимаемый при покупке земельного участка.

... из которых облагается налогом

Это облагаемая налогом часть затрат на приобретение и производство.

Амортизационные отчисления

Введите здесь общую сумму обычной амортизации, повышенной амортизации и специальной амортизации, накопленной за последние годы до момента продажи.

  • Повышенная амортизация включает в себя, в частности, амортизацию квартир с социальной привязкой, амортизацию зданий в зонах реконструкции и памятников, а также амортизацию в соответствии с Законом о строительных мерах по защите гражданского населения (Schutzbaugesetz).
  • Специальная амортизация включает в себя всю амортизацию в соответствии с Законом о районах, которым оказывается поддержка (Fördergebietsgesetz).

Согласно действующему немецкому законодательству, специальное положение при определении прибыли от продажи является очень невыгодным: Амортизация, повышенная амортизация и специальная амортизация должны добавляться снова. В результате затраты на приобретение или производство уменьшаются на использованную сумму амортизации. В результате, высокое увеличение стоимости должно облагаться налогом, даже если дом продается по себестоимости или по цене ниже цены покупки.

Прибыль / Убыток
Прибыль / Убыток

Прибыль или убытки, которые Вы понесли в результате частной сделки купли-продажи.

Затраты на продажу

Введите здесь затраты на продажу, которые Вы понесли в связи с продажей недвижимости или прав, подчиняющихся правовому режиму земельных участков.