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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024):



Vermeiden Sie rückwirkende Zahlungen

Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich, d.h. ein im August überwiesener Betrag kann nur für den Unterhalt im August oder den Folgemonaten bestimmt sein. Beziehen sich die Unterstützungsleistungen nicht auf das gesamte Kalenderjahr, sondern nur auf einzelne Monate, wird der Höchstbetrag für Unterstützungsleistungen entsprechend gekürzt.

(2022): Vermeiden Sie rückwirkende Zahlungen



Unterhalt an Angehörige im Ausland: Strenge Nachweisanforderungen beachten!

Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt seit 2007 strengere Anforderungen an den Nachweis der Unterhaltszahlungen und an die Bedürftigkeit des Empfängers.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof Unterhaltsleistungen an die in Indonesien lebenden Eltern abgelehnt, weil die Bedürftigkeit nicht hinreichend nachgewiesen wurde. Die Bedürftigkeitsbescheinigungen erwachsener Unterhaltsempfänger müssen detaillierte Angaben über vor dem Beginn der Unterstützung bezogene Einkünfte enthalten.

Im Hinblick auf die nur eingeschränkte Überprüfbarkeit eines im Ausland verwirklichten Sachverhalts seien umfassende Angaben dazu unerlässlich. Grundsätzlich sei es zumutbar, vollständig ausgefüllte Bescheinigungen vorzulegen (BFH-Urteil vom 7.5.2015, VI R 32/14).

Der Fall: Der in Deutschland lebende Sohn unterstützte seine Eltern in Indonesien mit 5.000 Euro. Er legte dem Finanzamt zwei Dokumente der Stadtverwaltung (Indonesien) vor, nach denen seine Eltern keine staatliche Rente als Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes beziehen. Im Nachgang legte er eine weitere Bescheinigung vor, wonach der Vater nicht berufstätig ist, keinen eigenen Verdienst hat und keine Rente bezieht. Dies aber genügte dem BFH nicht als ausreichender Nachweis der Bedürftigkeit der Eltern.

Der BFH ist hier sehr streng: Die Richter bemängeln, dass die vorgelegten „Unterhaltsbescheinigungen“ der Stadtverwaltung (Indonesien) in wesentlichen Teilen unvollständig waren. Insbesondere fehlten Angaben über vor dem Beginn der Unterstützung bezogene Einkünfte der Eltern und damit Angaben dazu, wie sie ihren Lebensunterhalt vor Beginn der Unterstützungsleistungen durch den Sohn bestritten haben.

Darüber hinaus waren die vorgelegten Bescheinigungen der Stadtverwaltung insoweit lückenhaft, als sie keine Aussage zur Vermögenssituation der Eltern, etwa zu (selbstgenutztem) Grundbesitz, enthielten. Auch schlossen diese Bescheinigungen lediglich einen eigenen Verdienst und den Bezug einer Rente (als Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes) aus, sagten aber nichts zu anderen Einnahmen. z.B. aus Vermietung. Allein aus den in den Bescheinigungen enthaltenen Angaben konnte deshalb nicht auf deren Bedürftigkeit geschlossen werden.

Eine Erleichterung aber räumt der BFH ein: Die Erfüllung der Pflichten zur Aufklärung des Sachverhalts sowie zur Vorsorge und Beschaffung von Beweismitteln muss möglich, zumutbar und verhältnismäßig sein. So können etwa in Fällen eines Bürgerkrieges Beweiserleichterungen hinsichtlich der Beschaffung amtlicher Bescheinigungen in Betracht kommen.

 

Abzug von Unterhaltsleistungen

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium zum Abzug von Unterhaltsleistungen in zwei umfassenden Erlassen Stellung bezogen, unter anderem auch zur Frage des Nachweises der Unterhaltsleistungen. Gerade bei Zahlungen an Angehörige, die im Ausland leben, ist einiges zu beachten (BMF-Schreiben vom 6.4.2022, IV C 8-S 2285/19/10002 :001 und 10003 :001). Danach gilt unter anderem:

Überweisungen an Angehörige im Ausland sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Werden mehrere Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, unterhalten, so genügt es, wenn die Überweisungsbelege auf den Namen einer dieser Personen lauten. Bei Überweisungen auf ein nicht auf den Namen der unterhaltenen Person lautendes Konto im Ausland ist neben den inländischen Zahlungsbelegen eine Bescheinigung der Bank über die Kontovollmacht und über den Zeitpunkt, die Höhe und den Empfänger der Auszahlung erforderlich.

Der Steuerpflichtige kann auch einen anderen Zahlungsweg wählen, wenn die so erbrachte Unterhaltsleistung in hinreichender Form nachgewiesen wird. Bei baren Unterhaltszahlungen sowie bei allen anderen Zahlungswegen sind erhöhte Beweisanforderungen zu erfüllen. Abhebungsnachweise und detaillierte Empfängerbestätigungen sind erforderlich. Zwischen der Abhebung und der jeweiligen Geldübergabe muss ein ausreichender Sachzusammenhang (Zeitraum von höchstens zwei Wochen) bestehen. Die Durchführung der Reise ist stets anhand von Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerken, Flugscheinen, Visa usw. nachzuweisen.

Erleichterungen gelten bei Familienheimfahrten des Steuerpflichtigen zu seiner von ihm unterstützten und im Ausland lebenden Familie. Eine Familienheimfahrt liegt nur vor, wenn der Steuerpflichtige seinen im Ausland lebenden Ehegatten besucht, der dort weiter den Familienhaushalt aufrechterhält. Lebt auch der Ehegatte im Inland und besucht der Steuerpflichtige nur seine im Ausland lebenden Kinder oder die eigenen Eltern, liegt keine Familienheimfahrt vor mit der Folge, dass wiederum erhöhte Beweisanforderungen gelten.

Bei Arbeitnehmern kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Steuerpflichtige je Familienheimfahrt einen Nettomonatslohn für den Unterhalt des Ehegatten, der Kinder und anderer im Haushalt des Ehegatten lebender Angehöriger mitnimmt. Diese Beweiserleichterung gilt nur für bis zu vier im Kalenderjahr nachweislich durchgeführte Familienheimfahrten. Im Rahmen der Beweiserleichterung kann aber höchstens ein Betrag geltend gemacht werden, der sich ergibt, wenn der vierfache Nettomonatslohn um die auf andere Weise erbrachten und nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Zahlungen gekürzt wird. Macht der Steuerpflichtige höhere Aufwendungen als (pauschal) den vierfachen Nettomonatslohn geltend, müssen alle Zahlungen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen nachgewiesen werden.

Der Geldtransfer durch eine Mittelsperson (hierzu zählt auch ein neutrales gewerbliches Transportunternehmen) kann grundsätzlich nicht anerkannt werden. Dies gilt nicht, wenn wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat (z.B. Krisengebiet) ausnahmsweise kein anderer Zahlungsweg möglich ist. In diesem Fall sind neben der Identität der Mittelsperson (Name und Anschrift) der genaue Reiseverlauf darzustellen sowie ein lückenloser Nachweis über die Herkunft des Geldes im Inland und über jeden einzelnen Schritt bis zur Übergabe an die unterhaltene Person zu erbringen. Die Durchführung der Reise durch eine private Mittelsperson ist stets durch Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerke, Flugscheine, Visa usw. nachzuweisen.

Eine Empfängerbestätigung muss für die Übergabe jedes einzelnen Geldbetrags ausgestellt werden. Sie muss den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und der unterhaltenen Person, das Datum der Ausstellung und die Unterschrift des Empfängers sowie den Ort und den Zeitpunkt der Geldübergabe enthalten. Um die ihr zugedachte Beweisfunktion zu erfüllen, muss sie Zug um Zug gegen Hingabe des Geldbetrags ausgestellt werden. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Empfängerbestätigungen erfüllen die Nachweisvoraussetzungen nicht.

(2022): Unterhalt an Angehörige im Ausland: Strenge Nachweisanforderungen beachten!



Unterhaltsleistungen: Übergabe von Bargeld für Angehörige im Ausland absetzbar

Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. In diesem Fall stellt das Finanzamt strengere Anforderungen an den Nachweis der Unterhaltszahlungen und an die Bedürftigkeit des Empfängers. Oftmals werden Barbeträge für die Angehörigen auch Mittelspersonen mitgegeben, wenn diese in die Heimat fahren.

Als Mittelsperson zählt auch ein neutrales gewerbliches Transportunternehmen. Einen solchen Geldtransfer will das Finanzamt grundsätzlich nicht steuermindernd anerkennen (BMF-Schreiben vom 7.6.2010, BStBl. 2010 II S. 588, Tz. 17).

Eine Ausnahme soll nur dann gelten, wenn wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat (z. B. Krisengebiet) kein anderer Zahlungsweg möglich ist. In diesem Fall müssen Sie die Identität der Mittelsperson (Name und Anschrift), den genauen Reiseverlauf sowie einen lückenlosen Nachweis über die Herkunft des Geldes in Deutschland und die Übergabe an den Unterhaltsempfänger dokumentieren. Die Reise selbst muss durch Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerke, Flugscheine, Visa usw. nachgewiesen werden.

Aktuell hat das Finanzgericht Baden-Württemberg die strenge Sicht des Fiskus ein wenig geweitet und entschieden, dass Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige in Italien auch dann steuerlich absetzbar sind, wenn die Übergabe von Bargeld mittels Geldboten erfolgt und wenn sich die Überbringung durch Vernehmung des Geldboten als Zeugen tatsächlich belegen lässt (FG Baden-Württemberg vom 21.7.2015, 8 K 3609/13, veröffentlicht am 2.3.2016).

Der Fall: Ein italienischer Gastarbeiter will Unterhaltszahlungen in Höhe von 6.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen absetzen, die er an seine in Italien lebenden Eltern geleistet hat. 200 Euro waren durch Geldversand an eine italienische Bank transferiert worden, die weiteren Beträge von 1.800 Euro und 4.000 Euro hatte der Mann von seinem Bankkonto abgehoben und einem Bekannten mitgegeben, der als Lebensmittelimporteur tätig war und aus diesem Grunde regelmäßige Reisen nach Süditalien unternahm.

Der Vater war seit langem arbeitslos, die Mutter verfügte nur über geringe Einkünfte aus einer Teilzeiterwerbstätigkeit als Putzfrau. Ein eigenes Bankkonto hatten die Eltern nicht. Das Finanzamt erkannte die Unterhaltsaufwendungen nicht an. Dies sahen die Finanzrichter anders, nachdem sie den Geldboten als Zeugen vernommen hatten. Die ausführliche Schilderung des Zeugen zu den näheren Umständen der Fahrten nach Italien und der Übergabe der Barbeträge sah das Finanzgericht als glaubhaft und widerspruchsfrei an.

 

Abzug von Unterhaltsleistungen

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium zum Abzug von Unterhaltsleistungen in zwei umfassenden Erlassen Stellung bezogen, unter anderem auch zur Frage des Nachweises der Unterhaltsleistungen. Gerade bei Zahlungen an Angehörige, die im Ausland leben, ist einiges zu beachten (BMF-Schreiben vom 6.4.2022, IV C 8-S 2285/19/10002 :001 und 10003 :001). Danach gilt unter anderem:

Überweisungen an Angehörige im Ausland sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Werden mehrere Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, unterhalten, so genügt es, wenn die Überweisungsbelege auf den Namen einer dieser Personen lauten. Bei Überweisungen auf ein nicht auf den Namen der unterhaltenen Person lautendes Konto im Ausland ist neben den inländischen Zahlungsbelegen eine Bescheinigung der Bank über die Kontovollmacht und über den Zeitpunkt, die Höhe und den Empfänger der Auszahlung erforderlich.

Der Steuerpflichtige kann auch einen anderen Zahlungsweg wählen, wenn die so erbrachte Unterhaltsleistung in hinreichender Form nachgewiesen wird. Bei baren Unterhaltszahlungen sowie bei allen anderen Zahlungswegen sind erhöhte Beweisanforderungen zu erfüllen. Abhebungsnachweise und detaillierte Empfängerbestätigungen sind erforderlich. Zwischen der Abhebung und der jeweiligen Geldübergabe muss ein ausreichender Sachzusammenhang (Zeitraum von höchstens zwei Wochen) bestehen. Die Durchführung der Reise ist stets anhand von Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerken, Flugscheinen, Visa usw. nachzuweisen.

Erleichterungen gelten bei Familienheimfahrten des Steuerpflichtigen zu seiner von ihm unterstützten und im Ausland lebenden Familie. Eine Familienheimfahrt liegt nur vor, wenn der Steuerpflichtige seinen im Ausland lebenden Ehegatten besucht, der dort weiter den Familienhaushalt aufrechterhält. Lebt auch der Ehegatte im Inland und besucht der Steuerpflichtige nur seine im Ausland lebenden Kinder oder die eigenen Eltern, liegt keine Familienheimfahrt vor mit der Folge, dass wiederum erhöhte Beweisanforderungen gelten.

Bei Arbeitnehmern kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Steuerpflichtige je Familienheimfahrt einen Nettomonatslohn für den Unterhalt des Ehegatten, der Kinder und anderer im Haushalt des Ehegatten lebender Angehöriger mitnimmt. Diese Beweiserleichterung gilt nur für bis zu vier im Kalenderjahr nachweislich durchgeführte Familienheimfahrten. Im Rahmen der Beweiserleichterung kann aber höchstens ein Betrag geltend gemacht werden, der sich ergibt, wenn der vierfache Nettomonatslohn um die auf andere Weise erbrachten und nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Zahlungen gekürzt wird. Macht der Steuerpflichtige höhere Aufwendungen als (pauschal) den vierfachen Nettomonatslohn geltend, müssen alle Zahlungen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen nachgewiesen werden.

Der Geldtransfer durch eine Mittelsperson (hierzu zählt auch ein neutrales gewerbliches Transportunternehmen) kann grundsätzlich nicht anerkannt werden. Dies gilt nicht, wenn wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat (z.B. Krisengebiet) ausnahmsweise kein anderer Zahlungsweg möglich ist. In diesem Fall sind neben der Identität der Mittelsperson (Name und Anschrift) der genaue Reiseverlauf darzustellen sowie ein lückenloser Nachweis über die Herkunft des Geldes im Inland und über jeden einzelnen Schritt bis zur Übergabe an die unterhaltene Person zu erbringen. Die Durchführung der Reise durch eine private Mittelsperson ist stets durch Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerke, Flugscheine, Visa usw. nachzuweisen.

Eine Empfängerbestätigung muss für die Übergabe jedes einzelnen Geldbetrags ausgestellt werden. Sie muss den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und der unterhaltenen Person, das Datum der Ausstellung und die Unterschrift des Empfängers sowie den Ort und den Zeitpunkt der Geldübergabe enthalten. Um die ihr zugedachte Beweisfunktion zu erfüllen, muss sie Zug um Zug gegen Hingabe des Geldbetrags ausgestellt werden. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Empfängerbestätigungen erfüllen die Nachweisvoraussetzungen nicht.

 

Unterhaltsleistungen sind bis zum Höchstbetrag von 10.437 Euro (2022) als außergewöhnliche Belastungen ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung absetzbar. Angerechnet werden allerdings eigene Einkünfte und Bezüge oberhalb von 624 Euro pro Jahr.

Gekürzt werden der Unterhaltshöchstbetrag und Anrechnungsfreibetrag gemäß der Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel, wenn der Unterhaltsempfänger in einem Land mit niedrigerem Lebensstandard lebt.

 

Achtung

Achtung: Aktuell hat der Bundesfinanzhof wie folgt entschieden: Es bleibt dabei, dass Unterhaltsleistungen immer nur bis zum Jahresende steuerlich berücksichtigt werden und der Höchstbetrag bei unterjähriger Zahlung zu Zwölfteln ist (BFH-Urteil vom 25.4.2018, VI R 35/16).

Der Fall: Der Schwiegersohn leistet im Dezember 2010 eine Unterhaltszahlung in Höhe von 3.Euro an seinen in Brasilien lebenden Schwiegervater, die für ein ganzes Jahr bestimmt ist. Denn eine monatliche Zahlung sei wegen der hohen Gebühren für Auslandsüberweisungen nicht sinnvoll. Das Finanzamt erkennt diese Zahlung jedoch nur mit einem Zwölftel des Höchstbetrages (für Dezember) an, da Unterhaltsleistungen nur absetzbar seien, soweit sie dem laufenden Lebensbedarf der unterhaltenen Person im Kalenderjahr der Leistung dienten. Das FG Nürnberg hatte die gesamte Zahlung im Jahre 2010 anerkannt. Dem hat der BFH jetzt widersprochen.

(2022): Unterhaltsleistungen: Übergabe von Bargeld für Angehörige im Ausland absetzbar



Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?

Wenn Sie an einen Angehörigen Unterhaltsleistungen zahlen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird. Das Finanzamt berücksichtigt die Unterstützung aber nur dann, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen. Zieht man die Unterhaltsleitungen von Ihrem Nettoeinkommen ab, muss dieses noch ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihres Partners und Ihrer Kinder zu bestreiten. Das ist die so genannte Opfergrenze, also die Grenze, bis zu welcher das Finanzamt Ihre Unterhaltsleistungen anerkennt. Die Opfergrenze gilt nicht bei Unterhaltsleitungen an Ihren Ex-Ehepartner oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Das gleiche gilt, wenn Sie Unterhaltsleistungen an Ihren mittellosen Lebenspartner zahlen, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.

Wie berechnet sich die Opfergrenze?
Grundlage für die Berechnung der Opfergrenze ist Ihr Nettoeinkommen, also alle Einnahmen (steuerpflichtig und steuerfrei). Dazu zählen zum Beispiel Ihr Arbeitslohn, Kindergeld aber auch Arbeitslosengeld. Davon abgezogen werden Lohnsteuer, Kirchensteuer, die Sozialabgaben, der Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bzw. die Werbungskosten. Die Opfergrenze beträgt dann ein Prozent je volle 500 Euro des Nettoeinkommens. Bei Ehegatten wird das gemeinsame Einkommen zur Berechnung herangezogen. Höchstens werden jedoch 50 Prozent Ihres Nettoeinkommens als Opfergrenze anerkannt. Der Prozentsatz verringert sich um jeweils fünf Prozentpunkte für jedes Ihrer Kinder für das Sie Kindergeld erhalten und um ebenfalls fünf Prozentpunkte für Ihren Ehepartner, jedoch höchstens um insgesamt 25 Prozent.

Beispiel: Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder und unterstützen Ihre Eltern mit 9.000 Euro pro Jahr. Ihr Jahresnettoeinkommen beträgt 24.000 Euro.

Nettoeinkommen: 24.000 Euro

  • 1 Prozent je volle 500 Euro: 48 Prozent
  • Abzüglich Ehepartner: -5 Prozent
  • Abzüglich 2 Kinder: -10 Prozent
  • Verbleiben: 33 Prozent

Ihre Opfergrenze beträgt demnach 33 Prozent von 24.000 Euro, also 7.920 Euro. Von Ihren Unterhaltszahlungen in Höhe von 9.000 Euro werden also nur 7.920 Euro anerkannt. Auch hier gilt der Unterhaltshöchstbetrag in Höhe von 10.437 Euro (2022), ggf. zuzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, falls Sie solche Beiträge für den Unterhaltsempfänger übernommen haben.

(2022): Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?



Kann ich auch einmalige Zahlungen angeben?

Auch gelegentliche oder einmalige Unterhaltsleistungen sind im Rahmen der Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen steuerlich abziehbar.

Bei einer einmaligen Unterhaltszahlung nimmt das Finanzamt stets an, das diese dem Unterhaltsbedarf bis zum Jahresende dienen soll. Der Unterhaltshöchstbetrag wird dann für die vorangegangenen Monate um jeweils ein Zwölftel gekürzt wird. Leisten Sie also eine Zahlung im September wird der Unterhaltshöchstbetrag um 8/12 gekürzt. Leisten Sie dagegen die Einmalzahlung gleich im Januar, wird der Unterhaltshöchstbetrag nicht gekürzt. Eine Unterhaltsleistung im Januar sichert somit den vollen Unterhaltshöchstbetrag für das ganze Jahr, wenn die unterstützte Person auch das ganze Jahr bedürftig ist. Die Unterhaltszahlung soll immer zur Deckung des Lebensbedarfs bis zur nächsten Zahlung reichen. Ob diese Zahlungen den anteiligen Höchstbetrag erreichen, spielt keine Rolle.

Ausnahme

Unterhaltszahlungen an den Ehegatten können immer bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung erfolgt.

(2022): Kann ich auch einmalige Zahlungen angeben?



Unterhalt an Angehörige im Ausland: Verschärfter Nachweis bei Bargeldübergabe

Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen Angehörige im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt seit 2007 strengere Anforderungen an die Bedürftigkeit des Empfängers und an den Nachweis der Unterhaltszahlungen. Dabei gelten für Bargeldübergaben besonders strenge Nachweisanforderungen.

Der Bundesfinanzhof hat Unterhaltsleistungen an die in Ungarn lebende Mutter abgelehnt, weil die Bargeldübergaben nicht hinreichend nachgewiesen wurden. Bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Unterstützungsempfänger seien die Beteiligten in besonderem Maße verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken und die Beweismittel zu beschaffen. Welche Beweismittel zum Nachweis eines Sachverhalts erforderlich sind, richte sich nach den Umständen des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 9.3.2017, VI R 33/16).

  • Der Nachweis einer Bargeldübergabe erfordert neben einer belastbaren Empfängerbestätigung einen zeitnahen, lückenlosen Nachweis der "Zahlungskette", also Nachweise über die Abhebungen oder konkrete Verfügbarkeit dieser Beträge zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Unterhaltszahler. Allein das Vorliegen entsprechender Einkommens- und Vermögensverhältnisse genügt hierfür nicht.
  • Darüber hinaus muss der Unterhaltszahler das "Wie und Wann" der Bargeldübergabe im Einzelnen darlegen und belastbar nachweisen. Deshalb steht einer überzeugenden Nachweisführung der Umstand entgegen, dass der Zahler nicht nachweisen kann, dass er zur behaupteten Bargeldübergabe am Übergabeort gewesen ist. Zwar muss der Unterhaltszahler die Barzuwendung nicht persönlich übergeben, dann hat er jedoch "Roß und Reiter", d.h. den Überbringer des Geldes, zu benennen.
  • Im Urteilsfall fehlt es am Nachweis, dass die angegebenen Zahlungen tatsächlich geleistet worden sind. Die vorgelegten Empfangsbestätigungen genügen hierfür nicht. Aus ihnen ist nicht ersichtlich, ob dem Unterhaltsempfänger die Zuwendungen als Einmalbetrag oder in Teilbeträgen übergeben worden sind. Denn die Bestätigungen lauteten auf die Zahlung von insgesamt 1 800 Euro. Auch ist aus den Bestätigungen nicht ersichtlich, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung(en) geleistet wurden. Die Schriftstücke sind zwar datiert. Das Datum lässt je-doch nur auf den Tag ihrer Ausstellung, nicht aber auf den Zeitpunkt der Bargeldübergabe schließen.
SteuerGo

Eine Erleichterung aber räumt der BFH ein: "Die Erfüllung der Pflichten zur Aufklärung des Sachverhalts sowie zur Vorsorge und Beschaffung von Beweismitteln muss erforderlich, möglich, zumutbar und verhältnismäßig sein." So können etwa im Fall eines Bürgerkrieges Beweiserleichterungen hinsichtlich der Beschaffung amtlicher Bescheinigungen in Betracht kommen.

 

 

Hinweis

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium zum Abzug von Unterhaltsleistungen in zwei umfassenden Erlassen Stellung bezogen, unter anderem auch zur Frage des Nachweises der Unterhaltsleistungen. Gerade bei Zahlungen an Angehörige, die im Ausland leben, ist einiges zu beachten (BMF-Schreiben vom 6.4.2022, IV C 8-S 2285/19/10002 :001 und 10003 :001). Danach gilt unter anderem:

Überweisungen an Angehörige im Ausland sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Werden mehrere Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, unterhalten, so genügt es, wenn die Überweisungsbelege auf den Namen einer dieser Personen lauten. Bei Überweisungen auf ein nicht auf den Namen der unterhaltenen Person lautendes Konto im Ausland ist neben den inländischen Zahlungsbelegen eine Bescheinigung der Bank über die Kontovollmacht und über den Zeitpunkt, die Höhe und den Empfänger der Auszahlung erforderlich.

Der Steuerpflichtige kann auch einen anderen Zahlungsweg wählen, wenn die so erbrachte Unterhaltsleistung in hinreichender Form nachgewiesen wird. Bei baren Unterhaltszahlungen sowie bei allen anderen Zahlungswegen sind erhöhte Beweisanforderungen zu erfüllen. Abhebungsnachweise und detaillierte Empfängerbestätigungen sind erforderlich. Zwischen der Abhebung und der jeweiligen Geldübergabe muss ein ausreichender Sachzusammenhang (Zeitraum von höchstens zwei Wochen) bestehen. Die Durchführung der Reise ist stets anhand von Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerken, Flugscheinen, Visa usw. nachzuweisen.

Erleichterungen gelten bei Familienheimfahrten des Steuerpflichtigen zu seiner von ihm unterstützten und im Ausland lebenden Familie. Eine Familienheimfahrt liegt nur vor, wenn der Steuerpflichtige seinen im Ausland lebenden Ehegatten besucht, der dort weiter den Familienhaushalt aufrechterhält. Lebt auch der Ehegatte im Inland und besucht der Steuerpflichtige nur seine im Ausland lebenden Kinder oder die eigenen Eltern, liegt keine Familienheimfahrt vor mit der Folge, dass wiederum erhöhte Beweisanforderungen gelten.

Bei Arbeitnehmern kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Steuerpflichtige je Familienheimfahrt einen Nettomonatslohn für den Unterhalt des Ehegatten, der Kinder und anderer im Haushalt des Ehegatten lebender Angehöriger mitnimmt. Diese Beweiserleichterung gilt nur für bis zu vier im Kalenderjahr nachweislich durchgeführte Familienheimfahrten. Im Rahmen der Beweiserleichterung kann aber höchstens ein Betrag geltend gemacht werden, der sich ergibt, wenn der vierfache Nettomonatslohn um die auf andere Weise erbrachten und nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Zahlungen gekürzt wird. Macht der Steuerpflichtige höhere Aufwendungen als (pauschal) den vierfachen Nettomonatslohn geltend, müssen alle Zahlungen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen nachgewiesen werden.

Der Geldtransfer durch eine Mittelsperson (hierzu zählt auch ein neutrales gewerbliches Transportunternehmen) kann grundsätzlich nicht anerkannt werden. Dies gilt nicht, wenn wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat (z.B. Krisengebiet) ausnahmsweise kein anderer Zahlungsweg möglich ist. In diesem Fall sind neben der Identität der Mittelsperson (Name und Anschrift) der genaue Reiseverlauf darzustellen sowie ein lückenloser Nachweis über die Herkunft des Geldes im Inland und über jeden einzelnen Schritt bis zur Übergabe an die unterhaltene Person zu erbringen. Die Durchführung der Reise durch eine private Mittelsperson ist stets durch Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerke, Flugscheine, Visa usw. nachzuweisen.

Eine Empfängerbestätigung muss für die Übergabe jedes einzelnen Geldbetrags ausgestellt werden. Sie muss den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und der unterhaltenen Person, das Datum der Ausstellung und die Unterschrift des Empfängers sowie den Ort und den Zeitpunkt der Geldübergabe enthalten. Um die ihr zugedachte Beweisfunktion zu erfüllen, muss sie Zug um Zug gegen Hingabe des Geldbetrags ausgestellt werden. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Empfängerbestätigungen erfüllen die Nachweisvoraussetzungen nicht.

(2022): Unterhalt an Angehörige im Ausland: Verschärfter Nachweis bei Bargeldübergabe

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Затем выплаты алиментов должны быть отражены в отчете по поддерживаемому домохозяйству. Налоговая инспекция исходит из того, что все выплаты на содержание распределяются поровну между всеми лицами, проживающими и получающими содержание в домохозяйстве.

Поэтому выплачиваемые Вами выплаты материальной помощи распределяются поровну между всеми лицами, проживающими в семье, даже если они не имеют права на получение материальной помощи.

Лицо (лица), которому оказывалась материальная помощь, проживало ...

Пожалуйста, выберите, проживает ли лицо (лица), которому Вы оказываете поддержку

  • в Вашем домохозяйстве в Германии,
  • в другом домохозяйстве в Германии или
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Примечание: Выплаты на содержание за границей подлежат вычету из налогооблагаемой базы только в том случае, если по закону Вы обязаны обеспечивать лицо, получающее содержание.

Выплаченные алиментные платежи

В 2022 году за каждое лицо, получающее материальную помощь, можно указать максимум 10.347 евро. За каждый месяц, в течение которого необходимые требования не были выполнены, сумма уменьшается на одну двенадцатую часть.

Суммы, не представленные в евро, должны быть конвертированы в соответствии с базовым курсом, установленным Европейским центральным банком на сентябрь 2021. Ежемесячные коэффициенты пересчета также публикуются Федеральным министерством финансов.

Не указывайте здесь взносы на базовое медицинское страхование и страхование на случай потребности в уходе. Вам необходимо задекларировать эти расходы для поддерживаемого лица, за которого были внесены взносы. Страховые взносы вычитаются в дополнение к выплатам на содержание (Unterhaltszahlungen).

Важно: Как правило, период выплаты на содержание начинается самое раннее с момента первой выплаты. Выплаты на содержание не могут быть отнесены к месяцам, предшествующим их выплате.

Выплата на содержание в январе, предназначенная для покрытия потребностей лица, имеющего право на содержание в течение следующих 12 месяцев, подлежит вычету в полном объеме - ограниченном максимальной суммой содержания. Однако платеж в декабре учитывается только в размере 1/12, т.е. уменьшается соответственно.

Поэтому лучше всего производить выплаты на содержание лиц, находящихся на содержании, в январе или начать с первого платежа в этом месяце.

Следует ли указать выплаты на содержание в натуральной форме на всех лиц, проживающих и получающих материальную поддержку в домашнем хозяйстве?

Если поддерживаемое лицо проживает в семье поддерживающего лица, Вы можете указать 862,25 евро в месяц без доказательств. В этом случае выберите "да".

Налоговая инспекция предполагает, что Вы несете расходы в этой сумме. Эти расходы называются содержанием в натуральной форме (включая питание, проживание, одежду), которые возлагаются на Вас из морального долга.

Если, например, Ваш ребенок, на которого Вы больше не получаете детское пособие, продолжает жить с Вами и, таким образом, получает материальную поддержку, Вы можете претендовать на содержание в натуральной форме. Так же обстоит дело и в гражданском браке.

Страна

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Если человек проживает за границей, максимальная сумма алиментов может быть уменьшена. Кроме того, налоговая инспекция предъявляет строгие требования к подтверждению выплат на содержание.

Период, в течение которого Вы выплачивали материальную поддержку/алименты

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Период предоставления материальной помощи начинается, например, с предоставления материальной поддержки

  • детям, когда право на получение детского пособия или налогового послабления на детей прекращается, а дети все еще являются нуждающимися, например, если ребенок является безработным с 21 года, если ребенок проходит профессиональное обучение с 25 лет.
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Важно:
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Выплата материальной помощи в январе, предназначенная для обеспечения нужд лица, имеющего право на получение материальной помощи, в течение следующих 12 месяцев, подлежит вычету в полном объеме - в пределах максимальной суммы материальной помощи. Однако, платеж в декабре учитывается только в размере 1/12, т.е. уменьшается соответственно.

Поэтому лучше всего производить выплаты материальной помощи в январе или начать с первого платежа в этом месяце.

Чистый доход (нетто) 2022

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Помимо дохода в качестве работника и дохода от самозанятости, чистый доход также включает в себя пенсию, пособие по безработице, выплаты в натуральной форме от работодателя, рождественскую премию и отпускные, возврат налогов, выходное пособие, пособие за плохую погоду, пособие за короткий рабочий день или BAFöG. Вы можете вычесть подоходные налоги, расходы на проезд к месту работы, расходы на обучение или кредитные обязательства.

Почему эта информация необходима?

Если Вы хотите заявить о выплате алиментов в своей налоговой декларации, проверяется, достаточно ли у Вас остается денежных средств для покрытия расходов на проживание, несмотря на выплату содержания. Поэтому выплаты на содержание должны быть в разумной пропорции к Вашему чистому доходу.

Эта сумма называется лимитом жертвования (Opfergrenze). Таким образом, предел жертвования - это максимальная сумма, которой Вы можете "пожертвовать" без угрозы для собственной платежеспособности.

Как рассчитывается предел жертвования?

Существуют фиксированные рекомендации по расчету предела жертвования. Выплаты на содержание полностью признаются для целей налогообложения только в том случае, если они не превышают одного процента на полные 500 евро чистого дохода.

Пример: Ваш чистый доход составляет 21.000 евро. Тогда Ваш предел жертвования составляет 42 процента от 21.000 евро, то есть 8.820 евро. Если Вы фактически выплатили алименты, например, в размере 9.500 евро, то для целей налогообложения Вы все равно можете претендовать только на 8.820 евро. Если Вы состоите в браке или у Вас есть дети, предел жертвования уменьшается еще больше.

Осуществлялись ли выплаты материальной помощи супруге/супругу наличными в рамках поездок домой к семье?
Выплаты содержания наличными супругу/супруге

Если в 2022 году Вы выплачивали денежные средства на содержание супруга/супруги в рамках поездок домой к семье, пожалуйста, выберите здесь "да".

Денежные выплаты могут быть приняты во внимание без доказательств только в том случае, если

  • Ваш супруг/супруга проживает за границей и
  • Вы можете доказать поездки домой к семье.