Feldhilfe: (2020) 52 Anrechenbare ausländische Steuern Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): 52 Anrechenbare ausländische Steuern Erfassen Sie hier die anrechenbaren ausländischen Steuern lt. Zeile 52 Ihrer Steuerbescheinigung.