Feldhilfe: (2020) Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 4 UmwStG Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter: (2023): Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 4 UmwStG Geben Sie hier die positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 4 UmwStG ein.