Wird der Arbeitsweg mit dem Flugzeug zurückgelegt, müssen Sie für die Berechnung der Fahrtkosten wie folgt vorgehen:
Sie wohnen in Bonn und arbeiten in Berlin. Von Ihrer Wohnung zum Bonner Flughafen sind es 9 Kilometer und vom Berliner Flughafen zur Ihrem Arbeitgeber 6 Kilometer. Sie können folglich 15 Kilometer im Rahmen der Entfernungspauschale für 230 Tage ansetzen.
Zusätzlich zahlen Sie pro Tag für Ihr Flugticket 66 Euro.
Insgesamt entstehen Ihnen dann an 230 Tagen 1.035 Euro im Rahmen der Entfernungspauschale plus 15.180 Euro für die Flugtickets.