Wenn Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder für Ihr volljähriges Kind haben, können Sie in den betreffenden Monaten auch Ihre Unterhaltsleistungen an Ihr Kind als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Bewertungen des Textes: Kann ich Unterhaltsleistungen für meine Kinder geltend machen?
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