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Подсказки к полю: (2016) Verwandtschaftsverhältnis

Этот текст относится к Steuererklärung 2016. Версию, предназначенную для Steuererklärung 2024, Вы найдёте по следующей ссылке:
(2024): Verwandtschaftsverhältnis

Wählen Sie hier aus, in welchem Verwandschaftsverhältnis die unterstützte Person zu Ihnen steht.

Nicht unterhaltsberechtigte Personen sind

  • Geschwister,
  • Schwiegerkinder,
  • Tante und Onkel,
  • Nichte und Neffe,
  • Cousin und Cousine,
  • Stiefvater und -mutter,
  • Verlobte und Verlobter.

Unterhaltsleistungen an Verwandte, die Ihnen gegenüber nicht unterhaltsberechtigt sind, sind seit 1996 steuerlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die Finanzverwaltung erkennt die Unterhaltsleistungen steuerlich nur an, wenn auf Grund der Unterhaltsleistung öffentliche Mittel (z. B. Arbeitslosengeld II) gekürzt oder nicht gewährt wurden.