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(2018) Kann man auch Nachhilfeunterricht für die eigenen Kinder nach einem Umzug absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann man auch Nachhilfeunterricht für die eigenen Kinder nach einem Umzug absetzen?

Benötigen die Kinder nach einem beruflich veranlassten Umzug Nachhilfeunterricht, sind die Kosten dafür bis zu einem Höchstbetrag als Werbungskosten absetzbar.

Das Finanzamt erkennt Ihre nachgewiesenen Aufwendungen nicht automatisch bis zu diesem Höchstbetrag an.

Ihre Unterrichtskosten werden zunächst bis zur Hälfte des Höchstbetrags in voller Höhe anerkannt und darüber hinaus zu 75%, bis die zweite Hälfte des Höchstbetrages ausgeschöpft ist. Insgesamt darf aber der Höchstbetrag nicht überschritten werden.

Familie Maier ist am 15.07.2019 von Hamburg nach Berlin zogen. Für Ihre Tochter entstanden 2018 zusätzliche Unterrichtskosten in Höhe von 1.500 Euro. Abzugsfähig sind zunächst einmal 992 Euro, also die Hälfte von 1.984 Euro. Von dem noch nicht berücksichtigten Betrag in Höhe von 508 Euro (1.500 Euro minus 992 Euro) sind weitere 381 Euro absetzbar (75 Prozent von 508 Euro).

Insgesamt kann Familie Maier in der Einkommensteuererklärung 2018 Unterrichtskosten von 1.373 Euro geltend machen.