Целый мир налоговых знаний

SteuerGo FAQs

 


Подсказки к полю: (2014) lt. Nr. 12 der Leistungsmitteilung

Этот текст относится к Steuererklärung 2014. Версию, предназначенную для Steuererklärung 2024, Вы найдёте по следующей ссылке:
(2024): lt. Nr. 12 der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier bitte die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 12 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

Leistungen sind in den ersten 10 Jahren nach dem Beginn der Auszahlungsphase mit den 1,5-fachen Wert zu versteuern. Bei der Aufgabe der Selbstnutzung ab dem 10. Jahr sind die Leistungen zu 100% steuerpflichtig.