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(2012) Berücksichtigung von Kindern während einer Übergangszeit

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Berücksichtigung von Kindern während einer Übergangszeit

Für Kinder im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren besteht ein Kindergeldanspruch für eine Übergangszeit von bis zu vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Hat Ihr Kind die Zusage für eine Ausbildung, kann das Kindergeld auch länger als vier Monate weiterfließen. Das gilt aber nicht für Freiwilligendienste, wie der Bundesfinanzhof klargestellt hat. Beginnt Ihr Kind beispielsweise sechs Monate nach dem Schulabschluss den freiwilligen Wehrdienst, wird das Kindergeld sofort gestrichen.

Dem können Sie entgehen, wenn sich das Kind für die Übergangszeit arbeitslos meldet. Das funktioniert zumindest bis zum 21. Geburtstag.