(2012)
Wie hoch ist die steuerliche Ermäßigung?
Leigt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, beträgt die Ermäßigung der Einkommensteuer 12 % der Aufwendungen, höchstens 2.400 Euro.
Die Höchstbeträge verringern sich für jeden Monat, in dem die Haushaltshilfe nicht beschäftigt wird, um ein Zwölftel.