(2009)
Gibt es auch Lohnersatzleistungen, die ich nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung finde?
Ja. Die Lohnersatzleistungen, die Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber erhalten, werden auch nicht in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Hierzu gehören:
Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld und Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sowie Krankengeld und das volle Elterngeld.
Tipp: Den genauen Betrag Ihrer erhaltenen Lohnersatzleistungen, die nicht auf der Lohnsteuerkarte enthalten sind, finden Sie auf der Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers. Diese Bescheinigung sollten Sie Ihrer Steuererklärung beifügen.