(2012)
Kann ich Fahrtkosten im Rahmen einer Berufsausbildung absetzen?
Bei einer Berufsausbildung können Sie die kompletten Fahrtkosten absetzen, d.h. mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer.
Um die Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) zu erfassen, legen sie auf der Seite "Berufsausbildung" einfach einen Punkt "Fahrtkosten: X km an Y Tagen" an. Als Betrag geben Sie dann dann das Ergebnis Ihrer eigenen Berechnung an; z.B. Fahrtkosten: 70 km an 5 Tagen >>> 70 km x 0,30 Euro/km x 5 Tage = 105,00 Euro = abzugsfähige Fahrtkosten
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