(2012)
Wie hoch ist die steuerliche Ermäßigung?
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines "Minijobs" (geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch)
Daraus resultiert eine Ermäßigung der Einkommensteuer um 10 % der Aufwendungen, höchstens 510 Euro.