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(2012) Wann ist mein Kind außerhalb meines Haushalts untergebracht?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wann ist mein Kind außerhalb meines Haushalts untergebracht?

Den Ausbildungsfreibetrag können Sie nur geltend machen, wenn Ihr Kind für eine gewisse Dauer nicht bei Ihnen im Haushalt wohnt. Die Dauer wird nicht näher spezifiziert, aber ein sechswöchiges Praktikum ist zum Beispiel zu kurz. Ausschlaggebend ist dabei die räumliche Selbständigkeit des Kindes. Sie ist gegeben, wenn das Kind in einer eigenen Mietwohnung oder einer Wohngemeinschaft lebt.

Räumlich selbständig ist Ihr Kind aber auch wenn:

  • es in einem Internat oder einem Heim wohnt
  • es bei Verwandten wohnt
  • es Ihre Eigentumswohnung bewohnt, die Sie selbst nicht mitnutzen
  • es eine Einliegerwohnung in Ihrem Haus bewohnt

 Kommt Ihr Kind in den Ferien zu Ihnen nach Hause, steht Ihnen der Ausbildungsfreibetrag weiterhin zu.

Wenn Sie und der andere Elternteil in getrennten Wohnungen leben, muss Ihr Kind außerhalb beider Eltern-Haushalte untergebracht sein.

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