(2009)
Warum soll ich mein Einkommen als Grenzgänger in der Landeswährung eintragen?
Wenn Sie als Grenzgänger Einkommen in einer anderen Währung als in Euro erhalten, tragen Sie diesen Betrag bitte in der entsprechenden Währung in Ihrer Steuererklärung ein.
Das Finanzamt rechnet Ihr Einkommen aus der fremden Währung zu einem durchschnittlichen Wechselkurs in Euro um.
Hinzugezogen werden kann auch der Referenzkurz der Europäischen Zentralbank (EZB) oder der offizielle Umsatzsteuerumrechnungskurs. Es ist jedoch nicht zulässig, dass Sie Ihr Einkommen nach einem Kurs selbst umrechnen.