Bei beruflichen Umzügen im Jahre 2015 können Sie folgende Umzugskostenpauschale als Werbungskosten absetzen:
1. Bei Umzügen vom 1.1. bis 28.2.2015:
Verheirate: 1.429 Euro
Ledige: 715 Euro
Erhöhungsbetrag für weitere Personen: 315 Euro
2. Bei Umzügen vom 1.3. bis 31.12.2015:
Verheirate: 1.460 Euro
Ledige: 730 Euro
Erhöhungsbetrag für weitere Personen: 322 Euro
In der Pauschale sind zum Beispiel die Kosten für folgende Posten enthalten:
Wohnungsanzeigen
Kosten für die Umschreibung des Personalausweises
Neue Autokennzeichen
Anschlusskosten elektrischer Geräte
Ein- und Ausbaukosten von Haushaltsgeräten
Schulbücher wegen Schulwechsel
Die Umzugskostenpauschale wird vom Finanzamt grundsätzlich ohne weitere Prüfung anerkannt. Werden stattdessen die tatsächlichen Umzugskosten geltend gemacht, erfolgt in der Regel eine Überprüfung der Kosten, so dass diese einzeln nachgewiesen werden müssen.
Bewertungen des Textes: Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?
5.00
von 5
Anzahl an Bewertungen: 42
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware