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SteuerGo FAQs

 


(2009) Kann ich die Kosten für einen Handwerker auch zusätzlich zu den Kosten für meine Putzfrau absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann ich die Kosten für einen Handwerker auch zusätzlich zu den Kosten für meine Putzfrau absetzen?

Ja. Seit 2006 können Sie die Handerkerrechnung und den Lohn für Ihre Haushaltshilfe gleichzeitig in der Steuererklärung geltend machen. Sie können also zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen den Arbeitslohn für einen Handwerker bis zu 6.000 Euro mit 20 Prozent, maximal also 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen.
Außerdem können Sie nicht nur Kosten für die Handwerkerarbeiten geltend machen, die Sie auch selbst in Ihrem Haushalt erledigen könnten. Auch Facharbeiten wie eine Reparatur der Waschmaschine beispielsweise können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Wichtig ist nur, dass die Maschine während der Reparatur in Ihrer Wohnung bleibt.