Die Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt Ihnen der Staat auf vermögenswirksame Leistungen (vwL), die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten und anlegen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es jedoch nicht bei allen vwL-Anlageformen.
So niedrig sind die Einkommensgrenzen nicht wirklich, denn sie beziehen sich nicht auf das Jahres-Bruttoeinkommen, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Steuerpauschbeträge, Sonderausgabenabzug, Werbungskosten und auch Kinderfreibeträge mindern das Einkommen entsprechend.