Zu den sonstigen Leistungen gehören z.B. gelegentliche Vermittlungen und die Vermietung von beweglichen Gegenständen.
Wenn die sonstigen Einkünfte unter 256 Euro liegen, bleiben diese sogar steuerfrei. Betragen die Einkünfte dagegen 256 Euro oder mehr, sind sie in voller Höhe steuerpflichtig.
Wenn Einkünfte keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen sind, können diese zu den so genannten "Einkünften aus sonstigen Leistungen" gehören.
Beispiel: Das eigene Motorboot wird im Sommer ab und zu "verchartert".
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