Aufwendungen für Berufskleidung können Sie von der Steuer absetzen. Dabei müssen Sie beachten, dass nicht jede Kleidung, die Sie während der Ausübung Ihres Berufes tragen, auch Berufskleidung ist. Können Sie die Kleidung nämlich auch außerhalb Ihrer Arbeit tragen, handelt es sich steuerlich nicht um Berufskleidung. Die Aufwendungen können Sie dann nicht absetzen. Es muss sich vielmehr um typische Arbeitskleidung handeln, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihrer Eigenart zur beruflichen Verwendung bestimmt und notwendig ist. Beispielsweise wird folgende Berufskleidung anerkannt:
Schutzbekleidung jeder Art, z.B. Arbeitskittel, Labormäntel, Sicherheitsschuhe
Steuerlich absetzen können Sie die tatsächlich nachgewiesenen Anschaffungskosten. Wenn die Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Arbeitskleidung gegeben ist, können Sie auch die Reinigungskosten geltend machen. Waschen Sie Ihre Berufskleidung selbst, können Sie die Kosten dafür schätzen. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V., Bonn hat dafür die Kosten für einen Waschgang ermitteln lassen, bezogen auf jeweils ein kg Wäsche (Stand Dez 2002):
1-Personen-Haushalt
Kochwäsche 95 Grad: 0,77 Euro
Buntwäsche 60 Grad:0,76 Euro
Pflegeleichtwäsche: 0,88 Euro
2-Personen-Haushalt
Kochwäsche 95 Grad: 0,50 Euro
Buntwäsche 60 Grad: 0,48 Euro
Pflegeleichtwäsche: 0,60 Euro
3-Personen-Haushalt
Kochwäsche 95 Grad: 0,43 Euro
Buntwäsche 60 Grad: 0,41 Euro
Pflegeleichtwäsche: 0,53 Euro
4-Personen-Haushalt
Kochwäsche 95 Grad: 0,37 Euro
Buntwäsche 60 Grad: 0,35 Euro
Pflegeleichtwäsche: 0,47 Euro
Оценки текста: Wie kann ich Berufskleidung als Arbeitsmittel absetzen?
4.56
с 5
Количество оценок: 79
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware