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SteuerGo FAQs

 


(2012) Kann ich auch nicht-verschreibungspflichtige Medikamente steuerlich geltend machen?

Sie können nicht nur die Kosten für verschreibungspflichtige Mittel als außergewöhnliche Belastungen sammeln.

Sobald Ihnen Ihr Arzt ein bestimmtes Mittel verordnet, können Sie die Ausgaben hierfür in Ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt zum Beispiel auch für Vitaminpräparate, Schmerzmittel oder Nasentropfen.

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