Sie können nicht nur die Kosten für verschreibungspflichtige Mittel als außergewöhnliche Belastungen sammeln.
Sobald Ihnen Ihr Arzt ein bestimmtes Mittel verordnet, können Sie die Ausgaben hierfür in Ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt zum Beispiel auch für Vitaminpräparate, Schmerzmittel oder Nasentropfen.
Оценки текста: Kann ich auch nicht-verschreibungspflichtige Medikamente steuerlich geltend machen?
5.00
с 5
Количество оценок: 29
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware