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SteuerGo FAQs

 


(2012) Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

Die folgenden Leistungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben.  Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:

  • Krankengeld oder Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
  • Überbrückungsgeld an arbeitslose Arbeitnehmer, die eine selbständige Tätigkleit aufnehmen.
  • Existenzgründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbständig machen.

 

Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von SteuerGo berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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