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SteuerGo FAQs

 


Welche Nachrichten können Sie an das Finanzamt senden?

Je nach Ihrem Anliegen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Fristverlängerung beantragen: Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen können und mehr Zeit benötigen.
  • Belege nachreichen: Nur, wenn das Finanzamt diese ausdrücklich anfordert.
  • Einspruch einlegen: Falls Sie mit der Berechnung des Finanzamts nicht einverstanden sind und Korrekturen verlangen.
  • Sonstige Nachricht:  Falls Sie ein Anliegen haben, das nicht in eine der oben genannten Kategorien fällt.

Wichtige Hinweise:

  1. Um eine Nachricht an Ihr Finanzamt zu senden, müssen Sie stets Ihre Steuernummer sowie Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben.
  2. Eine Fristverlängerung kann nur für Steuererklärungen des aktuellen oder des unmittelbar vorhergehenden Veranlagungsjahres beantragt werden, sofern diese noch nicht beim Finanzamt eingereicht wurden.
  3. Die Nachreichung von Belegen oder ein Einspruch ist nur möglich, wenn Sie die Steuererklärung bereits mit SteuerGo abgegeben haben.
  4. Belege sollten nur dann nachgereicht werden, wenn das Finanzamt Sie ausdrücklich dazu auffordert. Andernfalls ist es nicht erforderlich, Belege unaufgefordert einzusenden.
  5. Eine sonstige Nachricht ist nur möglich, wenn Sie mindestens eine Steuererklärung in SteuerGo erstellt haben.