Diese Zusatzverträge kollidieren nicht mit den steuerlichen Anforderungen an eine Rürup-Police und werden deshalb mit gefördert. Der Anteil für Zusatzprodukte am gesamten Beitrag darf aber nicht höher sein als der Anteil zur Altersvorsorge selbst. Es werden auch Zusatzversicherungen angeboten, die eine Rückerstattung der Beiträge garantieren, wenn der Versicherte vor Rentenantritt stirbt. Sie sind von der steuerlichen Förderung jedoch ausgenommen.