Подсказки к полям
Хотите ли Вы ввести доходы от инвестиций для всех паёв инвестиционных фондов отдельно?
Hier entscheiden Sie, ob Sie die Investmenterträge detailliert je Fonds oder als Gesamtsumme erfassen möchten.
Einzelerfassung (Antwort "ja")
Wählen Sie "ja", wenn Sie die Angaben für jeden einzelnen Investmentfonds separat erfassen möchten.
Sie können dann für jeden Fonds die Käufe und Verkäufe eingeben, die erhaltenen Ausschüttungen angeben, die Vorabpauschale berechnen lassen sowie Gewinne und Verluste aus den Verkäufen korrekt erfassen.
Die erforderlichen Angaben finden Sie in den Steuerbescheinigungen oder Jahresaufstellungen Ihrer Depotbank bzw. Ihres Fondsanbieters. Dort sind alle relevanten Daten je Fonds separat ausgewiesen.
Summenerfassung (Antwort "nein")
Wählen Sie "nein", wenn Ihnen eine zusammengefasste Steueraufstellung Ihrer Bank oder Ihres (ausländischen) Kreditinstituts vorliegt.
Darin sind die Summen für Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Gewinne und Verluste aus Verkäufen sowie die bereits einbehaltenen Steuerabzugsbeträge (z. B. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) enthalten.
Summenwerte erhalten Sie häufig bei Banken, die Steuerbescheinigungen oder Steuerreports mit Gesamtübersichten für das Steuerjahr ausstellen (z. B. ausländische Broker oder Onlinebanken).
Hinweis:
- Die Einzelerfassung ist genauer, erfordert aber mehr Angaben.
- Die Summenerfassung ist einfacher, wenn Ihnen vollständige Steuerunterlagen der ausländischen Bank vorliegen.
Удержанные иностранные налоги
(Строка 40 бланка KAP)
Erfassen Sie hier die angerechneten ausländischen Steuern, die auf Fondserträge entfallen und im Rahmen der Investmentbesteuerung bereits auf die deutsche Steuer angerechnet wurden. Dies betrifft z. B. Quellensteuern auf ausländische Dividenden oder Zinserträge im Fondsvermögen.
Der Wert wird in die Zeile 40 der Anlage KAP übernommen.
Beispiel: Ein Fonds hält US-Aktien und schüttet Erträge an Sie aus. In den USA werden 15 % Quellensteuer einbehalten, sodass auf 1.000 Euro Ausschüttung 150 Euro Quellensteuer anfallen. Von diesen wurden 100 Euro auf Ihre deutsche Steuer angerechnet. Hier tragen Sie 100 Euro ein.
Удержанные иностранные налоги
(Строка 41 Бланка KAP)
Erfassen Sie hier die anrechenbaren ausländischen Steuern, die auf Fondserträge entfallen und grundsätzlich auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar wären. Der Betrag kann höher sein als die tatsächlich angerechnete Steuer, wenn z. B. gesetzliche Höchstbeträge nach dem Investmentsteuergesetz (§ 7 Abs. 1 InvStG) die Anrechnung begrenzen.
Der Wert wird in Zeile 41 der Anlage KAP übernommen.
Beispiel: Insgesamt wurden auf Fondserträge 300 Euro ausländische Quellensteuer einbehalten, von denen jedoch nur 250 Euro anrechenbar waren. Hier tragen Sie 300 Euro ein.
Фиктивный иностранный налог
(Строка 42 бланка KAP)
Erfassen Sie hier fiktive ausländische Quellensteuern, die nach bestimmten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder nach dem Investmentsteuergesetz für Zwecke der Steueranrechnung berücksichtigt werden, obwohl im Ausland tatsächlich keine Steuer einbehalten wurde.
Der Wert wird in Zeile 42 der Anlage KAP übernommen.
Beispiel: Ein DBA erlaubt bei bestimmten ausländischen Erträgen aus einem Fonds die Anrechnung einer fiktiven Quellensteuer von 10 %, obwohl keine tatsächliche Steuer einbehalten wurde. Bei Erträgen von 1.000 Euro ergibt sich daraus eine fiktive Steuer von 100 Euro. Hier tragen Sie 100 Euro ein.
Следует ли учитывать суммы иностранных налоговых вычетов?
Wählen Sie "ja", wenn auf die Erträge aus Investmentfonds bereits ausländische Steuerabzugsbeträge angerechnet wurden.
Dies betrifft Quellensteuern, die auf Fondserträge im Ausland erhoben wurden und nach dem Investmentsteuergesetz bei der Besteuerung in Deutschland berücksichtigt werden können.
Die ausländischen Steuern können auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Dabei sind jedoch Höchstbetragsregelungen sowie mögliche Anrechnungsbegrenzungen nach einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu beachten. Nur die tatsächlich angerechneten Beträge sind hier zu erfassen.
Был ли определен остаток минимальной суммы дохода, необлагаемого налогом, в отношении защищенных старых паев инвестиционных фондов?
Если оставшаяся сумма налогового послабления была определена для Вас на 31.12.2023 для защищенных старых паев инвестиционных фондов, выберите здесь "Да".
Необлагаемая налогом сумма в размере 100.000 евро для старых активов определяется и засчитывается налоговой инспекцией, как только часть старых активов продается и предоставляется налоговая декларация. Процедура оценки начинается только с этого момента. Оставшуюся необлагаемую налогом сумму можно узнать, посмотрев извещение о начислении налога за предыдущий год. Если сумма, не облагаемая налогом, была полностью израсходована, то в этом случае каждый год она определяется как ноль.
Хотите ли Вы учесть доходы (и убытки) от прироста капитала?
Wählen Sie "ja", wenn Sie Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen angeben möchten, die nicht bereits dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Eingabe erfolgt getrennt nach Fondsart.
Wählen Sie "nein", wenn Sie keine solchen Veräußerungsgewinne oder -verluste erklären müssen oder diese bereits vollständig von der inländischen Bank besteuert wurden.
Строка 14 Прибыль и убытки до частичного освобождения от уплаты налога
Укажите прибыль и убытки от продажи инвестиционных паев.
Продажей инвестиционных паев также считается их
- возврат,
- передача,
- изъятие или
- скрытые вклады.
Все прибыли и убытки, не подлежащие внутреннему налоговому вычету, должны указываться отдельно в соответствии с типом фонда для 2024 года.
Хотите зафиксировать промежуточную прибыль?
Wenn Sie auch Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004 erfassen wollen, wählen Sie bitte "ja" aus.
Bei sogenannten Alt-Anteilen (vor dem 01.01.2009 erworben) wurde zum 31.12.2017 ein Zwischengewinn ermittelt, da die Anteile zu diesem Stichtag fiktiv als veräußert galten und anschließend als neu angeschafft.
Dieser Zwischengewinn ist bei einem späteren tatsächlichen Verkauf steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung angegeben werden.