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SteuerGo FAQs

 


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Arbeitnehmer

 



Welche Angaben müssen Arbeitnehmer machen?

Einnahmen: Hier werden die Angaben erfasst, die Arbeitnehmer in der Anlage N machen müssen. Das betrifft Angestellte, Arbeiter, Beamte und Betriebsrentner. Geben Sie hier bitte die Daten aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein.

Ausgaben: Im Bereich Ausgaben machen Sie Ihre Werbungskosten geltend. Hierzu gehören beispielsweise Ausgaben für ein Arbeitszimmer, Fahrtkosten und Fortbildungskosten.

Für Ehepaare werden automatisch zwei separate Bereiche für die Einnahmen und die Ausgaben angelegt.

Welche Angaben müssen Arbeitnehmer machen?



Welche Einnahmen als Arbeitnehmer muss ich in der Steuererklärung angeben?

Einkünfte mit Lohnsteuerbescheinigung

Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) mitteilen. Danach bemisst sich der monatliche Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Auch für Personen, die eine Betriebsrente aus Direktzusage oder Unterstützungskasse von ihrem früheren Arbeitgeber erhalten, gilt diese Regelung. Gleiches gilt für die Pensionen von Beamten.

Alle geleisteten Zahlungen werden vom Arbeitgeber auf der sogenannten Lohnsteuerbescheinigung vermerkt. Zusätzlich werden diese Daten vom Arbeitgeber auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt, so dass alle Angaben der Lohnsteuerbescheinigung (inkl. der bereits vorausgezahlten Lohnsteuer und die Sozialabgaben) dem Finanzamt bereits vorliegen.

Trotzdem müssen Sie alle Beträge von der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N der Steuererklärung eintragen.

Weitere Einkünfte im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit

Neben den Einkünften, die auf der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers ausgewiesen werden, sind selbstverständlich auch alle weiteren Einnahmen im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Teilweise unterliegen diese Einkünfte dem so genannten Progressionsvorbehalt.

Zu folgenden Einnahmen müssen Sie auf der Anlage N Angaben machen:

  • Einkünfte als Grenzgänger nach Österreich, Frankreich oder in die Schweiz (beachten Sie bitte auch zusätzlich die Anlage N-Gre),
  • Einkünfte aus einer Tätigkeit im Ausland, die steuerfrei sind (nach Doppelbesteuerungsabkommen oder Auslandstätigkeitserlass) (beachten Sie bitte auch zusätzlich die Anlage N-AUS),
  • Steuerfreie Aufwandsentschädigungen: Diese Einnahmen sind nur steuerpflichtig, soweit sie den Übungsleiterfreibetrag von 3.000 Euro, den Ehrenamtsfreibetrag von 840 Euro, den Betreuerfreibetrag von 3.000 Euro oder den Freibetrag von 3.000 Euro für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Bereich überschreiten.
  • Arbeitslohn ohne Steuerabzug: Dies betrifft vor allem Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber, der in Deutschland steuerpflichtig ist, sowie Lohnzahlungen von Dritten. Freiwillige Trinkgelder gehören nicht dazu. Diese Einnahmen ohne Steuerabzug können aufgrund des Härteausgleichs begünstigt sein, falls sie nicht mehr als 820 Euro betragen.

Vermögenswirksame Leistungen
Außerdem können Sie mit SteuerGo Ihren Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen gewährt hat.

Welche Einnahmen als Arbeitnehmer muss ich in der Steuererklärung angeben?



Wer bekommt die Inflationsausgleichsprämie?

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine so genannte Inflationsausgleichsprämie gewähren (Inflation, Inflationsrate, Teuerungsrate), bleibt diese bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Regelung gilt für Zahlungen, die vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 gewährt werden (§ 3 Nr. 11c EStG).

Naturgemäß kommen nach entsprechenden Neuregelungen immer wieder Fragen auf, so unter anderem, ob die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitgeber verpflichtend ist. Und, falls diese gezahlt wird, ob Arbeitgeber diese gleichmäßig an alle Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens leisten müssen. Zur ersten Frage lautet die Antwort "Nein, es besteht keine Verpflichtung". Die zweite Frage hat die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel nach der Anfrage des Abgeordneten Fritz Güntzler (CDU/CSU) wie folgt beantwortet:

"Die mit § 3 Nr. 11 EStG beschlossene Steuerfreiheit der Inflationsausgleichsprämie sieht keine Regelung vor, dass die Prämie an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss. Zudem handelt es sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag, der innerhalb des Begünstigungszeitraums auch in Teilbeträgen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt werden kann" (Bundestags-Drucksache 20/3987 vom 14.10.2022).

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Auch wenn sowohl die grundsätzliche Zahlung der Inflationsausgleichsprämie als auch eine eventuelle Verteilung unter den Arbeitnehmern - steuerlich - im freien Belieben des Arbeitgebers stehen, können sich aus dem Tarif- oder dem Arbeitsrecht abweichende Handhabungen ergeben. So dürfen Arbeitgeber nicht willkürlich bestimmte Arbeitnehmer begünstigen bzw. andere benachteiligen. Sofern nicht alle Arbeitnehmer eine Prämie erhalten oder diese ihrer Höhe nach differenziert gezahlt wird, müssen objektive Gründe für die unterschiedliche Behandlung vorliegen. Ansonsten gilt arbeitsrechtlich der Gleichbehandlungsgrundsatz.

 

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Informationen zur Inflationsausgleichsprämie finden Sie im offiziellen Fragen-Antworten-Katalog des Bundesfinanzministeriums.

 

Wer bekommt die Inflationsausgleichsprämie?

Подсказки к полям

Прочие доходы

Если в дополнение к доходам, уже указанным в Вашей декларации о доходах, у Вас были дополнительные доходы в качестве наемного работника или от вторичной деятельности, Вы можете указать их на следующих страницах.

К прочим доходам относятся, в частности, следующие:

  • Необлагаемые налогом возмещение расходов, связанные со вторичной профессией (тренер, педагог, работник по уходу, художник, медсестра) или добровольческой деятельностью,
  • Заработная плата без вычета налогов (например, компенсация за потерю дохода или компенсационные выплаты),
  • Доход, который Вы получили в соответствии с соглашением об избежании двойного налогообложения (DBA), межправительственным соглашением (ZÜ) или указом о занятости за границей (ATE),
  • Доход, который Вы получали в качестве лица, регулярно переходящее границу к месту работы, во Францию, Австрию или Швейцарию, и
  • Капиталообразующие накопительные выплаты (Vermögenswirksame Leistungen), выплаченные в течение 2024 года.
Валовая заработная плата (брутто)

Hier kommen Sie zum Eingabebereich für Ihre Lohnsteuerbescheinigung.

Eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie am Jahresende von Ihrem Arbeitgeber. Meist wird die Lohnsteuerbescheinigung zusammen mit der ersten Lohnabrechnung im Januar oder Februar vom Arbeitgeber übergeben.

Haben Sie die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten, fordern Sie die Abrechnung von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie nicht Ihrer Steuererklärung beifügen, weil die Daten bereits elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.

Облагаемые налогом пенсионные выплаты

Hier wird automatisch die Summe aller steuerpflichtigen Versorgungsbezüge aus Ihren Lohnsteuerbescheinigungen für das Steuerjahr 2024 angezeigt.

Dazu gehören z. B. Betriebsrenten oder Ruhegehälter aus früheren Dienstverhältnissen.

Die Werte werden anhand Ihrer Eingaben berechnet und dienen zur Ermittlung Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte.

Издержки, связанные с профессиональной деятельностью

Здесь Вы переходите в раздел ввода данных об издержках, связанных с профессиональной деятельностью.

Все расходы, понесенные Вами непосредственно в связи с профессиональной деятельностью, рассматриваются как издержки, связанные с получением дохода. Вы можете заявить об этих расходах в налоговых целях, если они еще не были возмещены Вашим работодателем и не освобождены от уплаты налогов.

Если Вы не укажете никаких издержек, связанных с профессиональной деятельностью, или если Ваши издержки составляют менее 1.230 евро, то фиксированная сумма в размере 1.230 евро будет автоматически востребована без необходимости предоставления доказательств.

Совет: На последующих страницах лучше всего указать все применимые расходы. SteuerGo автоматически проверяет, экономите ли Вы больше налогов, чем при указании фиксированной ставки.