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Подсказки к полю: (2016) Die Betriebsaufgabe erstreckt sich über mehr als ein Kalenderjahr

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(2024): Die Betriebsaufgabe erstreckt sich über mehr als ein Kalenderjahr

Wenn sich die Betriebsaufgabe über mehr als ein Kalenderjahr erstreckt hat, wählen Sie hier "ja" aus.

Vorsicht: Erstreckt sich eine Betriebsaufgabe über zwei oder mehr Kalenderjahre und fällt der Veräußerungsgewinn in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen an, ist der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG insgesamt nur einmal zu gewähren. Der Freibetrag bezieht sich auf den gesamten Betriebsaufgabegewinn und ist im Verhältnis der Gewinne auf die Veranlagungsjahre zu verteilen.