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Подсказки к полю: (2015) Übte das Kind einen oder mehrere Minijobs aus?

Этот текст относится к Steuererklärung 2015. Версию, предназначенную для Steuererklärung 2024, Вы найдёте по следующей ссылке:
(2024): Übte das Kind einen oder mehrere Minijobs aus?

Wählen Sie "Ja", wenn Ihr Kind nach dem Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums einen oder mehrere Minijobs ausübte.

Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst bis 450 Euro ist unschädlich. Sie ist nicht unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 450 Euro pro Monat beträgt.