Целый мир налоговых знаний

SteuerGo FAQs

 


(2012) Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können grundsätzlich beim Versicherungsnehmer berüchsichtigt werden.

In Fällen, in denen Sie als Versicherungsnehmer auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des von Ihnen (mit-) versicherten Kindes, für welches kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, oder des eingetragenen Lebenspartners / der eingetragenen Lebenspartnerin geltend machen, können Sie die entsprechenden Eintragungen vornehmen.

Bitte vergessen Sie nicht, die Identifikationsnummer der mitversicherten Person anzugeben.

Bewertungen des Textes: Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

         

2.50 von 5
Anzahl an Bewertungen: 2