Feldhilfe:
(2021)
Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge 2016 (Nur bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zulässig, bei denen das Wirtschaftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht.)
Der für das angeschaffte Wirtschaftsgut gebildete Investitionsabzugsbetrag muss nun außerbilanziell gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Die Hinzurechnung beträgt 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (maximal der gebildete Investitionsabzugsbetrag).