Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

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Auch Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 175 Euro ab 2018 (bisher 154 Euro) und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für das erste Beitragsjahr zusätzlich zur Grundzulage einmalig einen Bonus von 200 Euro.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Beispiel:
Frau Meiser ist alleinstehend und hat zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind. Sie übt eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von 450 Euro aus und schließt einen Riester-Vertrag ab. Im Vorjahr hat sie mit dem Minijob 5.400 Euro verdient (12 x 450 Euro ).

Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

Für Minijobber sind Riester-Verträge ganz besonders lukrativ. Frau Meiser zahlt in die Rentenversicherung 194,40 Euro (3,6 % von 5 400 Euro) und in den Riester-Vertrag 60 Euro ein. Dafür erhält sie eine staatliche Zulage in Höhe von sage und schreibe 775 Euro (ab 2018)! Das ist wahrlich stattlich!

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