Feldhilfe:
(2023)
Sind Sie als Stief-/Großeltern gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig bzw. das Kind gehörte zu Ihrem Haushalt?
Wählen Sie hier "ja", wenn Sie den Kinderfreibetrag als Stief-/Großelternteil in Anspruch nehmen wollen,
- weil Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben oder
- weil Sie eine konkrete Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind/Enkelkind erfüllen, z.B. bei mangelnder Leistungsfähigkeit eines oder beider Elternteile.