Feldhilfe:
(2023)
Wir stimmen der Übertragung der Freibeträge auf die Stief- / Großeltern zu.
Wählen Sie hier "ja", wenn Sie den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag (Erziehungsfreibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) nicht selbst beanspruchen und ihn auf einen Stiefelternteil oder auf die Großeltern übertragen wollen.
Wichtige Voraussetzung für die Übertragung:
- Die Stiefeltern/Großeltern haben das Kind in ihren Haushalt aufgenommen oder
- die Stiefeltern/Großeltern haben eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind/Enkelkind zu erfüllen, z. B. bei mangelnder Leistungsfähigkeit eines oder beider Elternteile.
Wenn der Kinder- und Betreuungsfreibetrag übertragen wurde, werden die Freibeträge nicht mehr in der Berechnung von SteuerGo berücksichtigt.