Feldhilfe:
(2023)
Wollen Sie als Stief-/Großeltern die Übertragung der Freibeträge beantragen?
Wählen Sie hier "ja", wenn Sie als Stief- oder Großelternteil den Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag in Anspruch nehmen wollen und die leiblichen Eltern der Übertragung der Freibeträge zugestimmt haben.
Wichtige Voraussetzung für die Übertragung:
- Sie haben das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen oder
- Sie haben eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind/Enkelkind zu erfüllen, z.B. bei mangelnder Leistungsfähigkeit eines oder beider Elternteile.