Feldhilfe: (2023) Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig. Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig. Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig.