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SteuerGo FAQs

 


(2025) Wie hoch ist die Förderung für eine energetische Gebäudesanierung?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Каков размер субсидии на энергетическую санацию здания?

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)

Wohneigentümer können eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG für mehrere energetische Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen – auch wenn diese zeitlich unabhängig voneinander durchgeführt werden.

Höhe der Förderung bei energetischer Sanierung

Für energetische Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum werden 20 % der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt, steuerlich gefördert. Die Steuerermäßigung verteilt sich auf drei Jahre:

  • Jahr 1 und 2: Jeweils 7 % der Aufwendungen, maximal 14.000 Euro pro Jahr
  • Jahr 3: Weitere 6 %, maximal 12.000 Euro

Der Abzug erfolgt direkt von der Steuerschuld, nicht vom zu versteuernden Einkommen.

Baubegleitung und Fachplanung: 50 % abzugsfähig

Abweichend davon sind bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Energieberater 50 % der Kosten von der Steuerschuld abziehbar.

Geeignete Experten finden Sie z. B. unter:
www.energie-effizienz-experten.de

Wichtige Voraussetzungen für den Steuerabzug (FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2024, Az. 1 K 73/24)
  • Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige in jedem der drei Förderjahre über eine ausreichende tarifliche Steuerschuld verfügt.
  • Ist die Steuer geringer als der maximal mögliche Abzugsbetrag (z. B. unter 14.000 Euro im ersten Jahr), wird die Förderung entsprechend gekürzt.
  • Eine Verlängerung des Förderzeitraums über drei Jahre hinaus ist nicht möglich.

 

Rechner
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