(2025)
Wie hoch ist die Förderung für eine energetische Gebäudesanierung?
Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)
Wohneigentümer können eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG für mehrere energetische Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen – auch wenn diese zeitlich unabhängig voneinander durchgeführt werden.
Höhe der Förderung bei energetischer Sanierung
Für energetische Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum werden 20 % der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt, steuerlich gefördert. Die Steuerermäßigung verteilt sich auf drei Jahre:
- Jahr 1 und 2: Jeweils 7 % der Aufwendungen, maximal 14.000 Euro pro Jahr
- Jahr 3: Weitere 6 %, maximal 12.000 Euro
Der Abzug erfolgt direkt von der Steuerschuld, nicht vom zu versteuernden Einkommen.
Baubegleitung und Fachplanung: 50 % abzugsfähig
Abweichend davon sind bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Energieberater 50 % der Kosten von der Steuerschuld abziehbar.
Geeignete Experten finden Sie z. B. unter:
www.energie-effizienz-experten.de
Wichtige Voraussetzungen für den Steuerabzug (FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2024, Az. 1 K 73/24)
- Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige in jedem der drei Förderjahre über eine ausreichende tarifliche Steuerschuld verfügt.
- Ist die Steuer geringer als der maximal mögliche Abzugsbetrag (z. B. unter 14.000 Euro im ersten Jahr), wird die Förderung entsprechend gekürzt.
- Eine Verlängerung des Förderzeitraums über drei Jahre hinaus ist nicht möglich.
Rechner
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