Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). In der folgenden Übersicht finden Sie die Höhe des Ertragsanteils je nach Alter bei Beginn der Rente:
Rechner
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