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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe:

Wenn Sie im Steuerjahr 2024 Kirchensteuer gezahlt haben oder wenn Ihnen Kirchensteuer erstattet wurde, setzen Sie hier ein Häkchen. Hierzu gehören alle nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Zahlungen von Kirchensteuern, die Sie im Jahr 2024 geleistet haben:

  • Nachzahlungen
  • Vorauszahlungen für folgende Jahre
  • besonderes Kirchgeld (bei glaubensverschiedenen Ehen)
  • allgemeines Kirchgeld
  • Kirchensteuer vom Grundbesitz oder Vermögen
  • Freiwillige Zahlungen an Kirchen, die keine Kirchensteuer erheben

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Kirchensteuerbeträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch in den Bereich der "Sonderausgaben" übernommen.