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Sehr einfach zu bedienen, super
Anke R.
aus Berlin 11.03.2026 um 10:56
Es ist sehr gut aufgebaut vom Programm her, die Reihenfolge ist logisch und klar verständlich dazu gibt es viele hilfreiche Tipps vor allem für Laien.… mehr Weiterhin ist es auch sehr gut mit der Übernahme von einem Jahr in das nächste Jahr mit mehreren Optionen für die Auswahl. Besser machen, dazu fällt mir leider nichts ein, weil es einfach funktioniert ;-). Macht einfach so weiter denn es passt. Best
Frank S.
aus Suhl 10.03.2026 um 20:50
Für jeden verständlich und leicht zu bedienen. Kann es nur jeden empfehlen, der schnell eine Steuererklärung machen möchte.
Wolfgang B.
aus Kaarst 10.03.2026 um 19:13
Ich bin sehr zufrieden von diesem App.
Stanislaw Zenon K.
aus Hanau 10.03.2026 um 15:51
Alles super ich habe Nix was zu schlechtes zu sagen . Weiter so
Jana S.
aus Ransbach-Baumbach 10.03.2026 um 14:20
Sehr tolles Programm und einfach Bin dankbar das es sowas gibt
Karin K.
aus Berlin 10.03.2026 um 13:50
Aufbau und Erläuterungen
Bernd L.
aus Bonn 10.03.2026 um 12:25
Ich bin seit Jahren sehr zufrieden - einfach und sehr gute Erklärungen - der Betrag der Rückerstattung ist immer annähernd richtig.
Jürgen-Josef P.
aus Mühldorf 09.03.2026 um 13:28
Viele hilfreiche Tipps zur Optimierung der Steuererklärung. Es geht einfach und ich bin schnell fertig. Ich kann Daten aus dem Vorjahr übernehmen und… mehr muss nicht komplett alles neu eingeben. Das finde ich super.
Kerstin S.
aus Löcknitz 09.03.2026 um 11:51
Anwendungsfreundlich,strukturiert und sehr gute Hinweise bei einzelnen Positionen hinsichtlich steuerersparnis.
Ralf W.
aus Leipzig 09.03.2026 um 09:22
Vorteile
SteuerGo ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen und abzugeben. Egal, ob Lohnsteuer, Kapitalerträge oder Kinderbetreuungskosten, SteuerGo hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.
Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen
Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates
Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung
Aus vorherigen Steuererklärungen mit SteuerGo
Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren
Alle Daten werden automatisch auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft
Unser technischer Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.
Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung
Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Unschädliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist für viele Minijobber und Arbeitgeber ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu ungeplanten Mehrarbeitszeiten oder Sonderzahlungen kommt. Gerade im Jahr 2026, in dem die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sorgt diese Sonderregelung häufig für Unsicherheit.
Das Firmenfahrrad ist für viele Arbeitnehmer attraktiv: Es ermöglicht die berufliche und private Nutzung eines Fahrrads oder E-Bikes mit steuerlichen Vorteilen. Spätestens am Ende der Leasinglaufzeit stellt sich jedoch eine zentrale Frage: Was gilt beim Firmenfahrrad Erwerb nach Ende des Leasingvertrags?
Mit den neuen Funktionen und Verbesserungen für 2025/26 wird deine Steuererklärung noch einfacher, verständlicher und digitaler. Ob bessere Orientierung, KI-Unterstützung oder ein deutlich vereinfachter Abgabeprozess – hier erfährst du kurz und übersichtlich, was dich erwartet.
Viele Arbeitnehmer geben in ihrer Einkommensteuererklärung keine einzelnen Werbungskosten an. Stattdessen berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass Gewerkschaftsbeiträge absetzen künftig auch dann möglich ist, wenn dieser Pauschbetrag gar nicht überschritten wird.
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
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