Wenn es dieses Mal wirklich funktioniert hat, bin ich zufrieden.
Birgit H.
aus Barnekow 28.09.2026 um 14:52
Immer schnell und unkompliziert zu benutzende App
Sven R.
aus Hördt 28.09.2026 um 14:42
Läuft gut. Ich verstehe zwar trotzdem nicht alles von diesem Steuerbums aber das passt für mich
Adrian A.
aus Bremen 24.09.2026 um 14:18
Gutes Abarbeiten, wertvolle Hinweise
Viola S.
aus Gornsdorf 24.09.2026 um 14:00
Sehr gute verständliche seiten
Peter S.
aus Schipkau/OT Klettwit 23.09.2026 um 12:18
Für mich nicht ganz plausibel : einmal soll meine Frau 40€ nachzahlen und in einer anderen Einstellung bekommt meine Frau ca. 3500€ Auszahlung?!?… mehr Bei gleichen Einkommen! Werde demnächst zum Finanzamt gehen und nachfragen.
Thomas M.
aus Oranienburg 22.09.2026 um 21:51
Sehr übersichtliches Programm. Einfach zu bedienen.
Klaus J.
aus Moormerland 22.09.2026 um 14:38
Gut erklärt, leichte Anwendung
Vitor E.
aus Limburg an der Lahn 22.09.2026 um 13:42
Die Erklärung erklärt sich von selbst
Friedrich S.
aus eltmann 22.09.2026 um 10:34
Ich nutze seit Jahren SteuerGo und bin rundum zufrieden. Habe das auch schon meinen Freunden empfohlen und die nutzen es mittlerweile auch.
Monika L.
aus Höxter 21.09.2026 um 15:53
Vorteile
SteuerGo ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen und abzugeben. Egal, ob Lohnsteuer, Kapitalerträge oder Kinderbetreuungskosten, SteuerGo hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.
Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen
Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates
Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung
Aus vorherigen Steuererklärungen mit SteuerGo
Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren
Alle Daten werden automatisch auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft
Unser technischer Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.
Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung
Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung
Wer vermietete Immobilien selbst verwaltet und dafür eine kostenpflichtige Fortbildung besucht, kann die Seminarkosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Ein aktuelles Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zeigt: Vermieter können ein Immobilien-Seminar als Werbungskosten absetzen, wenn die Inhalte ausreichend mit der Erzielung von Mieteinnahmen zusammenhängen.
Wer sich ehrenamtlich in einer Gemeinde, Stadt oder einem Landkreis engagiert, kann für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Beim Steuerfreibetrag für das kommunale Ehrenamt 2026 gibt es eine wichtige Verbesserung: Seit dem 1.1.2026 können Aufwandsentschädigungen grundsätzlich bis zu 275 Euro monatlich beziehungsweise 3.300 Euro jährlich steuerfrei bleiben.
Wer Kurzarbeitergeld oder andere Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss unter Umständen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wird die Erklärung erst Jahre später eingereicht, kann ein hoher Verspätungszuschlag bei Lohnersatzleistungen entstehen – selbst wenn die eigentliche Steuernachzahlung vergleichsweise gering ausfällt.
Wer vermietete Immobilien selbst verwaltet und dafür eine kostenpflichtige Fortbildung besucht, kann die Seminarkosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Ein aktuelles Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zeigt: Vermieter können ein Immobilien-Seminar als Werbungskosten absetzen, wenn die Inhalte ausreichend mit der Erzielung von Mieteinnahmen zusammenhängen.
Wer sich ehrenamtlich in einer Gemeinde, Stadt oder einem Landkreis engagiert, kann für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Beim Steuerfreibetrag für das kommunale Ehrenamt 2026 gibt es eine wichtige Verbesserung: Seit dem 1.1.2026 können Aufwandsentschädigungen grundsätzlich bis zu 275 Euro monatlich beziehungsweise 3.300 Euro jährlich steuerfrei bleiben.
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