Hier können Sie die Schuldzinsen erfassen, die Sie an den Darlehensgeber (Kreditinstitut) für ein Darlehen leisten, das Sie unmittelbar für Ihren vermieteten Haus- und Grundbesitz eingesetzt haben. Geben Sie als Bezeichnung z. B. der Bankname oder die Vertragsnummer an.
Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere:
Schuldzinsen für Grundschulddarlehen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften
Schuldzinsen für Bauspardarlehen
Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen
Schuldzinsen für Verwandtendarlehen oder für öffentliche Darlehen
Erbbauzinsen
Zwischenfinanzierungszinsen der Bank, wenn Sie bereits vor Auszahlung des Darlehens Geld brauchen
Schuldzinsen für einen Auffüllungskredit oder die Vorfinanzierung eines angesparten Bausparvertrages
Bereitstellungszinsen
Zinsen, die Sie als Ersteigerer eines Gebäudes bis zur Entrichtung des Bargebots zahlen müssen
Verzugszinsen für eine nicht fristgerecht gezahlte Baurate
Ein Damnum/Disagio ist zwingend sofort abzuziehen, wenn es "marktüblich" ist. Der darüber hinausgehende Betrag muss auf den Zinsfestschreibungszeitraum oder bei dessen Fehlen auf die Darlehenslaufzeit verteilt werden.
Auch ein höheres Disagio von mehr als 5 % kann noch "marktüblich" sein und im Jahr der Zahlung in voller Höhe abgezogen werden. Selbst ein Disagio von 10 % bei 10-jähriger Kreditlaufzeit kann durchaus "marktüblich" und somit in voller Höhe absetzbar sein (BFH-Urteil vom 8.3.2016, IX R 38/14).
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