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(2012) Welche Steuerberaterkosten absetzbar sind?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Steuerberaterkosten absetzbar sind?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in seinem Schreiben vom 21. Dezember 2007 (Aktenzeichen: IV B 2 - S 2144/07/0002) geklärt, unter welchen Voraussetzungen Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten gelten und somit absetzbar sind.

Steuerlich absetzbar sind:

  • Anfertigen von Einnahme-Aufstellungen für das Finanzamt
  • Beantworten von einkunftsbezogenen Fragen
  • Ermitteln von Einnahmen und Ausgaben
  • Erstellen und Überwachen der Buchführung
  • Erstellen von Einnahmeüberschussrechnungen oder Bilanzen

Rein private Kosten für einen Steuerberater lassen sich nicht absetzen, weil es sich um Kosten der Lebensführung handelt.

Nicht absetzbar sind u.a.:

  • Ausfüllen der Einkommensteuererklärung
  • Ermitteln der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • Kosten im Zusammenhang mit Fragen zu
    • Einkommensteuertarifen und zur Veranlagung
    • Haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen
    • Kinderbetreuungskosten
    • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
    • Kindergeld und Eigenheimzulage
  • Übertragen der Ergebnisse der Einkunftsermittlung in die entsprechenden Formulare (Anlage G oder S)   

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